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AGB 1Allgemeine Seite 1 Geschäftsbedingungen Bestandteil der Ausbildung Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen FahrunterrichtSchriftlicher AusbildungsvertragSie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.Rechtliche Grundlagen der Ausbildung Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen , namentlich der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung , erteilt . Im Übrigen gelten die nachstehendenBedingungen ,die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind .Beendigung der AusbildungDie Ausbidung endet mit der bestandenenFahrerlaubnisprüfung ,in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres nach Abschluß des Ausbildungsvertrages.Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt ,so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich ,die durch den nach §19 Fahrlehrergesetz bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.Eignungsmängel des FahrschülersStellt sich nach Abschluß des Ausbildungsvertrages heraus, das der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb derFahrerlaubnis nicht erfüllt , so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden. Entgelte, Preisaushang Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen. Grundbetrag und Leistungen a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung.Entgelt für Fahrstunden und Leistungen b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten : Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug einschließlich der Fahrzeugversicherung sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.Absage von Fahrstunden / BenachrichtigungsfristKann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten ,so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen .Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt ,ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesenllich geringer Höhe entstanden . 1 2 3 Entgelt für die Vorstellung zur Prüfungund Leistungenc) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten:Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt .Bei Wiederholungsprüfungenwird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart ,erhoben . Zahlungsbedingungen Soweit nicht anders vereinbart ist, werden der Gundbetrag bei Abschluß des Ausbildungsvertrages , das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betragfür die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs-und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig .Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der ForderungWird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt,so kann die Fahrschule die Fortsetzung derAusbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderung verweigern . 4 vorwärts zu AGB Seite 2 zurück zurStartseite 12 0Diese Homepage wurde gestaltet mit dem MAGIX Website Maker - free homepage Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. Weitere Informationen finden Sie in magix.info - der Multimedia Wissenscommunity von MAGIX, dem Marktführer für Musiksoftware, Videosoftware und Fotosoftware. |