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AGB 2Allgemeine Geschäftsbedingungen Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit ,von der Fahrschulenur in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden :Wenn der Fahrschülera) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginntoder er diese um mehr als 3 Monate ohnetriftigen Grund unterbricht ,b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hatc) wiederholt oder gröblich gegen Weisungenoder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt .Schriftform der KündigungEine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam ,wenn sie schriftlich erfolgt . Entgelte bei Vertragskündigung Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt ,so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung .Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler ,ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5) , steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu :a) 1/5 des Grundbetrages ,wenn die Kündigung nach Vertragsschluß mit der Fahrschule ,aber vor Beginn der Ausbildung ;b) 2/5 des Grundbetrages ,wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung ,aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassenvorgeschriebenentheoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt 5 6 d) 4/5 des Grundbetrages ,wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischenMindestunnterrichtseinheiten erfolgt ,aber vor dren Abschluß ; e) der volle Grundbetrag ,wenn die Kündigung nach dem Abschluß der theoretischen Prüfung erfolgt .Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten ,das ein Entgeltoder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne Grund oder der Fahrschüler ,weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde ,steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten. Einhaltung vereinbarter TermineFahrschule , Fahrlehrer und Fahrschülerhaben dafür zu sorgen ,dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen ,wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben. 7 Wartezeiten bei VerspätungVerspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten ,so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten .Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischer Ausbildung zu vertreten ,so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten ,braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten .Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3) .AusfallentschädigungDie Ausfallentschädigungfür die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgeltes .Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden . Ausschluss vom Unterricht Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen :a) wenn er unter dem Einfluß von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht ;b) wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.AusfallentschädigungDer Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfallsals Ausfallentschädigung drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu entrichten .Dem Fahrschüler bleibt der Nacheis vorbehalten ,ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. zurück zuAGB Seite 1 8 vorwärts zuAGB Seite 3 Seite 2 11 16Zum Einrichten dieser Homepage wurde der MAGIX Website Maker verwendet - eigene homepage erstellen Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. Weitere Informationen finden Sie in magix.info - der Multimedia Wissenscommunity von MAGIX, dem Marktführer für Musiksoftware, Videosoftware und Fotosoftware. |