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BF 17

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(Begleitetes Fahren ab 17)

Ausbildung

Ab welchen Alter darf im Rahmen des Modellversuchs ausgebildetwerden ?Ab 16,5 Jahren

Wer ist als Begleiter geeignet ?Die Anforderungen an die Begleiter sindfolgende: - Mindestalter 30 Jahre- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B : seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)- Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 3 PunkteWenn der Begleiter während der letzten fünf Jahre ein Fahrverbot hatte ,war dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen?Nein ,da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis war

Gelten für die Ausbildung von Bewerbern im Rahmen des Modellversuchs besondere Vorschriften ?Nein.Die Fahrschüler sind Auszubilden wie jeder Bewerber der Klasse B bzw.BE.

Begleiter

Fahrschule Falkenberg

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