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BF 17BF 17 zurück (Begleitetes Fahren ab 17) Ausbildung Ab welchen Alter darf im Rahmen des Modellversuchs ausgebildetwerden ?Ab 16,5 Jahren Wer ist als Begleiter geeignet ?Die Anforderungen an die Begleiter sindfolgende: - Mindestalter 30 Jahre- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B : seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)- Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 3 PunkteWenn der Begleiter während der letzten fünf Jahre ein Fahrverbot hatte ,war dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen?Nein ,da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis war Gelten für die Ausbildung von Bewerbern im Rahmen des Modellversuchs besondere Vorschriften ?Nein.Die Fahrschüler sind Auszubilden wie jeder Bewerber der Klasse B bzw.BE. Begleiter Fahrschule Falkenberg 2Diese Flash-Webseite wurde gestaltet mit dem MAGIX Website Maker - webseite editor Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. Weitere Informationen finden Sie in magix.info - der Multimedia Wissenscommunity von MAGIX, dem Marktführer für Musiksoftware, Videosoftware und Fotosoftware. |