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FahrerlaubnisklassenHier klicken um den Text zu bearbeiten BBE Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasseund Anhänger mit einem definiertem GewichtsverhältnisKombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger der nicht unter Klasse B fällt A direktAA1 Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kw (34 PS)Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW ,nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt) ab18 JahreLeichtkrafträder max. 125 ccm , max. 11 kW *ab 16 Jahre L Land - oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h **, mit Anhänger bis 25 km/h *Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) auf 80 km/h gedrosselt ist Mofa ab 15 Jahre , bbH.max. 25 km/h BF 17 klick Fahrschule Falkenberg BF 1 klick M Moped, Mokick (max.50 ccm u.max. 45 km/h) ab 16 Jahre 8 19Diese Homepage wurde gemacht mit dem MAGIX Website Maker - erstellen einer homepage Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. Weitere Informationen finden Sie in magix.info - der Multimedia Wissenscommunity von MAGIX, dem Marktführer für Musiksoftware, Videosoftware und Fotosoftware. |